Ausbildungsabbruch – muss das sein?
In jeder Ausbildung kann es auch mal zu Problemen kommen – was aber, wenn die Probleme so schwer sind, dass ein Ausbildungsabbruch droht?
Manch einem, ob nun Ausbilder oder Azubi, mag ein Ausbildungsabbruch vielleicht als die beste Lösung erscheinen, tatsächlich hat ein Abbruch der Ausbildung aber einige Nachteile:
Die bereits investierte Zeit ist unwiederbringlich und auch im Lebenslauf wird zu erkennen sein, dass die Ausbildung nicht beendet wurde.
Ausbildung beenden und sich dann umentscheiden
Es kann daher sinnvoll sein, die erste Ausbildung zu beenden – auch, wenn sie nicht dem Traumberuf entspricht. Nach Beendigung der ersten Ausbildung kann dann eine neue, zweite Ausbildung begonnen werden.
Für die Entscheidung, die Ausbildung fortzuführen, spricht vor allem die persönliche Weiterentwicklung. Ein Azubi, der seine Ausbildung fortführt obwohl er weiß, er möchte in diesem Beruf später nicht arbeiten, zeigt Disziplin und Durchhaltevermögen.
Ebenso werden durch die Fortführung der Ausbildung auch weiterhin Erfahrungen gesammelt, die dem Auszubildenden auch in seiner zweiten Ausbildung oder insgesamt auf seinem weiteren Lebensweg helfen können.
Unterstützung durch den Ausbilder
Besonders wichtig ist, dass Sie als Ausbilder über die gesamte Ausbildungszeit immer wieder mit Ihrem Azubi im Gespräch stehen. Ebenso sollte es für den Azubi einen persönlichen Ansprechpartner geben, an den er sich bei Problemen wenden kann, wenn er nicht mit dem Ausbilder sprechen möchte.
Eröffnet Ihnen Ihr Azubi, dass er überlegt, die Ausbildung abzubrechen, können Sie gemeinsam mit ihm die Vor- und Nachteile besprechen. Außerdem kann es hilfreich sein, eine Azubi-Beratung in Anspruch zu nehmen.
An wen sollen wir uns wenden?
Um einen Ausbildungsabbruch zu vermeiden und ggf. auch einen Blick von außen zu erhalten, können bspw. die Agentur für Arbeit oder die Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer kontaktiert werden.
Diese können gute Tipps geben und eventuell Möglichkeiten der Untersützung aufzeigen.
Falls in Ihrem Betrieb vorhanden, können auch die Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Betriebsrat miteinbezogen und um Hilfestellung zur Problemlösung gebeten werden.