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Darf ich meinen Azubi an Silvester einsetzen?

Silvester steht vor der Tür

Das alte Jahr verabschiedet sich langsam aber sicher, das neue Jahr steht kurz bevor.
Und, auch wenn viele Betriebe zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsferien machen, so bleibt die Arbeit doch nicht aus. Eine gute Auftragslage ist sicher ein wünschenswerter Zustand für jeden Betrieb, aber: Dürfen Sie als Ausbilder Ihren Azubi eigentlich an Silvester zum Arbeiten einsetzen?

Ausbilder müssen der Fürsorgepflicht nachkommen

Als Ausbilder haben Sie Ihrem Azubi gegenüber eine Fürsorgepflicht. Diese gilt über den gesamten Ausbildungszeitraum und bedeutet, dass Sie auf das psychische aber auch physische Wohl Ihres Azubis achten müssen. Hierzu zählt auch die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes, welches bei minderjährigen Auszubildenden zum Tragen kommt.

Was grundsätzlich gilt

Grundsätzlich sagt das Arbeitszeitgesetz in §9 und §10, dass Arbeitnehmer und somit auch Azubis an Sonn- und Feiertagen zunächst nicht beschäftigt werden dürfen, wenn die Arbeit auch an einem Werktag durchgeführt werden kann. Allerdings finden sich in § 10 des ArbZG auch Ausnahmen.

Ausnahmen sind möglich

Je nachdem, in welcher Branche Ihr Betrieb tätig ist, gibt es jedoch spezielle Ausnahmeregelungen zur Feiertagsarbeit von jugendlichen Auszubildenden. Ebenso verhält es sich anders bei bereits volljährigen Auszubildenden.

Grundsätzlich sagt das Jugendarbeitsschutzgesetz jedoch:

§ 18 Feiertagsruhe

(1) An 24. und 31. Dezember nach 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.

(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an gesetzlichen Feiertagen in den Fällen des § 17 Abs. 2, ausgenommen am 25. Dezember, am 1. Januar, am ersten Osterfeiertag und am 1. Mai.

(3) Für die Beschäftigung an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, ist der Jugendliche an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben oder der folgenden Woche freizustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tag erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tag keinen Berufsschulunterricht haben.

Die gesetzlichen Bestimmungen einhalten

Sofern Sie also die gesetzlichen Vorgaben einhalten, dürfen Sie Ihren minderjährigen Azubi nicht oder nur unter bestimmten Ausnahmeregelungen auch zu Silvester bzw. Neujahr einsetzen.

 

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