Rolle und Aufgaben von ausbildenden Fachkräften
Ausbildende Fachkräfte übernehmen eine Vielzahl von Rollen in Zusammenarbeit mit einem Auszubildenden. Sie sind zum Beispiel Prüfer, Lehrer, Berater, Fachkraft, Lehrer, Mentor, Führungskraft und Moderator. Aber auch Erzieher, Elternersatz, Vorbild, Beichtvater, Motivator, Teamplayer und Coach, um nur einige zu nennen. Diese Rollen sind diesen oft gar nicht bewusst, sollten es aber sein, um die Wichtigkeit der Funktion zu erkennen.
Vielfältige Rollen der ausbildenden Fachkraft
Die Aufgaben eines Ausbildungsbeauftragten/der ausbildenden Fachkraft sind je nach Firma und Aufgabenverteilung unterschiedlich. Grob kommen diese aus vier Bereichen.
Aufgaben der Ausbildungsbeauftragten
- Verantwortungsbereich
- die Vermittlung der im betrieblichen Ausbildungsplan festgelegten Ausbildungsinhalte an seinem Arbeitsplatz,
- die Einhaltung der Arbeitssicherheitsbestimmungen, Sauberkeit, Ordnung und Arbeitshygiene,
- die Betreuung der Auszubildenden (Aufsichtspflicht)
- Organisatorische Themen
- Durchlaufplanung in der Fachabteilung koordinieren
- Information der übrigen Mitarbeiter über den zeitlichen Einsatz des Auszubildenden und über die vorgegebenen Ausbildungsinhalte
- Sicherstellen, dass ein geeigneter Arbeitsplatz und die erforderlichen Arbeits- und Ausbildungsmittel vorhanden sind
- Einführung des Azubis in die Fachabteilung
- Hält zur Führung von Ausbildungsnachweisen an und kontrolliert diese auf sachliche Richtigkeit
- Benotet Berichte der Auszubildenden (evt. auch Diplomarbeit bei DH-Studenten)
- Füllt den Beurteilungsbogen aus und führt das Beurteilungsgespräch (evt. unter Hinzuziehung weiterer betreuender Mitarbeiter)
- Hat Übersicht über Anwesenheit des Auszubildenden (Urlaub, Krankheit etc.)
- Durchführung der Ausbildung
- Sorgt selbst oder mittels weitere Mitarbeiter für die Vermittlung der fachlichen Qualifikation
- Stellt sicher, dass alle vorgegebenen Ausbildungsinhalte für den jeweiligen Bereich vermittelt werden (Unterweisung, Unterricht, Informationsgespräch, etc.)
- Überträgt Aufgaben an Auszubildende, die dem Ausbildungszweck dienen und den körperlichen Kräften angemessen sind
- Setzt Arbeits- und Lernerfolgskontrollen ein
- Gibt dem Auszubildenden regelmäßig Feedback
- Weisungsbefugnis gegenüber ihm zugeteilten Auszubildenden (operatives Tagesgeschäft, Arbeitssicherheit, Urlaubs- und Gleitzeitnahme)
- Achtet auf Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, der Arbeitsordnung und evt. Betriebsvereinbarungen
- Vermittlungsfunktion bei Konflikten
- Achtet auf das soziale Verhalten des Auszubildenden und seine persönliche Entwicklung
- Ansprechpartner für den Auszubildenden in allen Belangen den Abteilungseinsatz betreffend
- Zusammenarbeit mit der Ausbildungsabteilung
- Kontakt und Austausch zu Leistung/Verhalten eines Auszubildenden
- Mitarbeit bei der Erstellung bzw. Weiterentwicklung der betrieblichen Ausbildungskonzeption
- Teilnahme als Beobachter an Auswahltagen bzw. Vorstellungsgesprächen für neue Auszubildende
- Mitwirkung in Prüfungsausschüssen, Fachkreisen
Wie oben schon beschrieben, können diese Aufgaben von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich aufgeteilt sein, müssen dem Ausbildungsbeauftragten aber unbedingt zu Beginn seiner Tätigkeit klar vermittelt werden.
(Bild: Pixabay)