Konfliktpotenzial Urlaubsplanung
In Ihrem Betrieb wird gerade die Urlaubsplanung begonnen. Sowohl Ihre Auszubildenden als auch die ausgelernten Mitarbeiter, die Schulkinder haben, wollen den Urlaub in den Schulferien nehmen. Üblicherweise können nicht sämtliche Mitarbeiter und Auszubildende zeitgleich den Urlaub antreten, aber was nun?
“Urlaubsplanung” = Sachkonflikt?
Unstrittig ist, dass Sie Urlaub gewähren müssen. Im Idealfall können Sie dabei den Wünschen der Auszubildenden und Mitarbeitern entgegenkommen – die jedoch auch betrieblich abgestimmt sein müssen. Die Urlaubsplanung birgt somit echtes Konfliktpotenzial. In unserem Fall handelt es sich um einen Sachkonflikt.
Was kennzeichnet einen Sachkonflikt?
Ein Sachkonflikt zeichnet sich dadurch aus, dass eine ganz konkrete Situation oder Sache im Mittelpunkt steht. Werden diese Situationen von den Konfliktparteien rein sachlich betrachtet, können sie eine Lösung schnell herbeiführen. Meinungsverschiedenheiten werden jedoch selten auf einer rein sachlichen Ebene betrachtet. In der Realität sind jedoch die meisten Konflikte mit Emotionen verbunden. Was sollten Sie also beachten, damit der Konflikt nicht zusätzlich die Beziehungsebene der Konfliktparteien negativ beeinflusst?
Wie kann der Konflikt gelöst werden?
Tragen Sie rational alle Fakten zusammen und bewertet diese, in unserem Beispiel also:
- Wie regelt das Bundesurlaubsgesetz den Sachverhalt bei Auszubildenden?
- Wie regelt das Bundesurlaubsgesetz den Sachverhalt bei Eltern?
- Wie regeln ggf. andere Gesetze die Urlaubsthematik? / Welche anderen Gesetze haben Einfluss auf die Thematik?
- Welche Auszubildenden/Mitarbeiter konnten im vorigen Jahr ihren Wunschzeitraum verwirklichen?
- Welche Auszubildenden/Mitarbeiter mussten im vergangenen Jahr ihren Wunschzeitraum anpassen (und wären daher dieses Jahr “an der Reihe”)?
So bleiben Sie beim Thema und lösen den Konflikt!