Stipendium nach der Ausbildung – welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Bei der Entscheidung für einen Ausbildungsplatz sind für viele Jugendliche die Fördermöglichkeiten nach Ende der Ausbildung interessant. Das sogenannte Weiterbildungsstipendium von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) bietet attraktive finanzielle Anreize, um sich weiter zu qualifizieren.
Förderhöhe ist gestiegen
Die maximale individuelle Förderhöhe ist seit Beginn des Jahres gestiegen: Von 7.200 Euro auf 8.100 Euro. Zusätzlich wurde die Förderung von Weiterbildungen im Ausland erweitert bzw. erleichtert. Voraussetzung für das Stipendium ist eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einem Beleg für besondere Leistungen, z. B. eine Note von besser als “gut” in der Abschlussprüfung oder eine Platzierung unter den ersten drei Besten in einem beruflichen Leistungswettbewerb auf Landes- oder Bundesebene.
Nicht nur gute Noten zählen
Auch Arbeitgeber und Berufsschule können Azubis für ein Stipendium vorschlagen, z. B. wenn jemand mit schwierigen Voraussetzungen gestartet ist und sich gut entwickelt hat. Die Bewerber sollten nicht älter als 24 Jahre sein – als Ausnahmen gelten Elternzeiten oder der Nachweis für einen Freiwilligendienst.
Wo bewerben?
Für eine Bewerbung sollten die Absolventen ein Stammblatt bei der zuständigen Stelle anfordern. Das kann die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder eine Landesbehörde sein. Das Stammblatt wird zusammen mit dem Abschlusszeugnis und anderen Unterlagen, welche die besonderen Leistungen nachweisen, dort eingeschickt. Die jeweiligen Termine für Bewerbungsfristen und Vergabe der Stipendien sind ebenfalls bei IHK, HK oder Landesbehörde zu erfahren.
Meisterkurse und mehr
Nach der Vergabe können die Stipendiaten selbst entscheiden, welche Weiterbildung sie auswählen. Oft sind es Meisterlehrgänge, aber auch mehrere mittlere oder kleinere Weiterbildungen können gebucht werden – von Wundmanagement bis zu Softwarekursen. Das Fördergeld wird über einen Zeitraum von drei Jahren vergeben. Als Eigenanteil müssen jeweils zehn Prozent übernommen werden.
Weiterführende Links: https://www.sbb-stipendien.de/sbb.html
Quelle: volksstimme.de vom 07.01.20.