Azubi-Abschlussprüfungen werden bis zum Sommer verschoben
Azubis, die im April und Mai ihre schriftliche Abschlussprüfung gehabt hätten, müssen sich gedulden: Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) verschieben diese Termine auf den Sommer 2020. Betroffen sind etwa 210.00 Auszubildende.
Auch Weiterbildungsprüfungen sind betroffen
Auch die IHK-Weiterbildungsprüfungen werden nicht, wie geplant, bis Mai abgenommen, sondern auf Juni und August dieses Jahres verschoben. Im Zeitraum vom 16. bis 19 Juni 2020 sollen die schriftlichen IHK-Prüfungen nachgeholt werden, davon die industriell-technischen Prüfungen am 16. und 17. Juni und die kaufmännischen am 18. und 19. Juni 2020. Baden-Württemberg hat gesonderte Termine vereinbart, welche durch die regionalen IHKs noch kommuniziert werden.
Fast unmöglich, Prüfungen jetzt durchzuführen
Wer im Frühjahr dieses Jahres für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet war, kann die Prüfung im Herbst 2020 nachholen. Mehr Informationen halten die IHKs demnächst auf ihren Internetseiten bereit. Ziel der Verschiebungen ist es, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und den Auflagen der einzelnen Bundesländer nachzukommen. Insbesondere letztere machen es fast unmöglich, dass die Prüfungen bundesweit einheitlich durchgeführt werden können.
Verkehrsprüfungen und Gewerberechtprüfungen mit Ausnahmen
Ebenfalls bis mindestens bis zum 24. April finden keine IHK-Unterrichtungen und Sach- und Fachkundeprüfungen statt. Das betrifft z. B. die Verkehrsprüfungen sowie Unterrichtungen und Prüfungen im Bereich Gewerberecht. Die IHKs wollen möglichst zeitig informieren, wie und wann es hier weitergeht. Im Einzelfall, z. B. bei systemrelevanten Unternehmen, kann im Einzelfall, soweit die landesrechtlichen Vorgaben es erlauben, Ausnahmen geben. Das entscheidet die betreffende IHK mit dem Unternehmen.
Ausnahmen auch im Güterverkehr
Ausnahmen gibt es auch für den Güterverkehr, um hier Engpässe zu vermeiden. Schulungsnachweise z. B. für Gefahrgutbeauftragte und -fahrer, die zwischen dem 1. März und dem 30. November 2020 ablaufen, können bis zum 30. November verlängert werden. Ebenso werden Einsätze von Fahrern, die nicht über die “Ziffer 95”, also eine gültige Berufskraftfahrer-Qualifikation verfügen, bis zum einschließlich 17. April 2020 vom Bundesamt für Güterverkehr nicht beanstandet.
Quelle: dihk.de vom 27.03. 2020