Fragen zum Ausbildungsberuf Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement: Wahlqualifikationen
Die Wahlqualifikationen in dem neuen Ausbildungsberuf “Kauffrau/Kaufmann” für Büromanagement führen zu vielen Irritationen. Grund genug einige zentrale Fragen zu klären.
Seit dem 01. August 2014 gibt es den neuen Ausbildungsberuf für das Management im Büro. Mit der Einführung wurden erstmals in diesem Bereich sogenannte Wahlqualifikationen eingeführt.
Bereits beim Abschluss des Ausbildungsvertrages muss der Ausbilder zwei verpflichtende Wahlqualifikationen angeben. Hierbei kann er aus den folgenden Wahlqualifikationen wählen:
- Auftragssteuerung und -koordination
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
- Einkauf und Logistik
- Marketing und Vertrieb
- Personalwirtschaft
- Assistenz und Sekretariat
- Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
- Verwaltung und Recht (Für den öffentlichen Dienst vorgesehen)
- Öffentliche Finanzwirtschaft (Ebenfalls für den öffentlichen Dienst vorgesehen).
Im Detail sind die Wahlqualifikationen hier dargestellt.
Die gewählten zwei Wahlqualifikationen haben dann Auswirkungen sowohl auf den Ausbildungsverlauf als auch auf die Prüfung des Auszubildenden.
- Ausbildung: Der Auszubildende muss in jeder der zwei Wahlqualifikationen mindestens fünf Monate ausgebildet werden. Hierfür ist das dritte Ausbildungsjahr vorgesehen, während in den ersten beiden Jahren die sogenannten Kernqualifikationen vermittelt werden sollen. In diesen zwei Wahlqualifikationen wird nur im Unternehmen und nicht in der Berufsschule ausgebildet.
- Prüfung: Zum Abschluss der Prüfung – nach drei Jahren – wird dann eine “mündliche Prüfung” durchgeführt. Diese Prüfung – welche 35 Prozent der Endnote ausmacht – wird auf Grundlage einer der zwei Wahlqualifikationen geführt. Entweder als Reportvariante oder als Fachaufgabe (siehe hierzu auch den Blogbeitrag über die Reportvariante).
Die Wahlqualifikationen sind demnach sorgsam zu wählen, denn Sie sind sowohl wichtig für den Ausbildungserfolg als auch für die zeitliche Gestaltung der Ausbildung. Doch welche Wahlqualifikationen sollte der Ausbilder auswählen?
Beispiel: Der Ausbilder in einem kleinen Unternehmen kann grundsätzlich zwischen den Wahlqualifikationen 1 bis 8 wählen. Für ihn bietet sich zuerst die Wahlqualifikation 3 (Kaufmännische Steuerung in kleinen und mittleren Unternehmen) an. Nun sollte weiterhin überlegt werden, in welchem Bereich der Auszubildende schwerpunktmässig eingesetzt wird. Häufig bietet sich dann die Wahlqualifikation 1 (Auftragssteuerung und -koordination) oder 7 (Assistenz und Sekretariat) an. Stellt der Ausbilder dann allerdings fest, dass die falschen Wahlqualifikationen gewählt wurden, (z. B. Wahlqualifikation 2) so muss er diese mit Hilfe der zuständigen IHK/HWK ändern – auch dies ist vorgesehen.
Sind dann die Wahlqualifikationen festgelegt, so wird der Auszubildende dann im dritten Ausbildungsjahr in diesen (z. B. 3 und 7) ausgebildet und absolviert die “mündliche Prüfung” dann in einer der beiden Wahlqualifikationen.