Wie mache ich unseren Betrieb zum Ausbildungsbetrieb?
Wie wird der eigene Betrieb eigentlich zum Ausbildungsbetrieb?
Welche Angaben muss ich machen? Welche Formulare muss ich ausfüllen? Welche Anforderungen muss ich bzw. muss unser Betrieb erfüllen?
Können wir einfach so Azubis einstellen? Bei wem melde ich unbesetzte Lehrstellen? Und, bin ich dann sofort Ausbilder, wenn wir einen Azubi eingestellt haben?
Viele Fragen – einfacher Weg.
Wenn in Ihrem Betrieb noch nie zuvor ausgebildet wurde, stellen Sie sich vielleicht diese oder andere Fragen.
Tatsächlich ist es gar nicht schwierig, ein Ausbildungsbetrieb zu werden!
Zunächst einmal müssen Sie ein paar grundsätzliche Überlegungen anstellen:
- In welchem Berufsbild wollen Sie Azubis ausbilden? Z.B.: Kaufleute für Bürokommunikation
- Welche Kapazitäten haben Sie ab welchem Zeitpunkt? Z.B.: Einen Azubi ab August 2017
- Der Azubi benötigt einen eigenen Arbeitsplatz.
- Der Azubi wird für zwei bzw. drei Jahre bei Ihnen im Unternehmen bleiben.
Und wer bildet den Azubi aus?
Vorrangig sollte die Ausbildung von Ihnen selbst oder einem Mitarbeiter mit Ausbildungsbefähigung durchgeführt werden.
Die Ausbildunsgbefähigung ist die Ausbildereignung gem. AEVO, die nach erfolgreich bestandener Prüfung von der zuständigen Kammer bescheinigt wird. Diese ist Voraussetzung dafür, dass Sie in Ihrem Betrieb ausbilden dürfen.
In Ausnahmefällen kann Ihnen die zuständige Kammer auch bescheinigen, dass Sie bspw. aufgrund langjähriger Praxis- bzw. Berufserfahrung keine Prüfung benötigen, um die Ausbilder-Qualifikation zu erhalten.
Welche Formulare muss ich ausfüllen?
Sie können sich bei Ihrer zuständigen Kammer melden und dort angeben, dass Sie als Ausbildungsbetrieb gelistet werden möchten. Dort geben Sie Ihre Betriebsnummer an, dann können Ihre Angaben zugeordnet werden.
Im Normalfall liegen diese der zuständigen Kammer bereits vor, so dass Sie gar kein Formular ausfüllen müssen.
Einige Kammern bieten Ihnen dann von sich aus eine Beratung an, d.h. ein Mitarbeiter der zuständigen Kammer besucht Sie in Ihrem Betrieb, schaut sich die Gegebenheiten an und unterhält sich mit Ihnen.
Er gibt Ihnen auch weitere Informationen rund um die Durchführung der Ausbildung.
Spätestens mit Einstellung des ersten Azubis halten Sie auch alle Angaben im Ausbildungsvertrag schriftlich fest. Da Sie diesen bei der zuständigen IHK oder HWK einreichen müssen, hat die jeweilige Kammer spätestens jetzt alle Daten, die sie von Ihnen und Ihrem Betrieb benötigt.
Einfach so Azubis einstellen?
Ja, Sie können “einfach so” Azubis einstellen. Wichtig dabei: Sie sollten sowohl über die Ausbildereignung verfügen, als auch Kapazitäten, Azubi-Arbeitsplatz, etc. bedacht haben.
Grundsätzlich müssen Sie einen Ausbildungsvertrag ausfüllen. Diesen senden Sie zur Meldung des Ausbildungsverhältnisses an die zuständige Kammer.
Einen Vordruck für Ausbildungsverträge finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen IHK oder HWK kostenlos.
Unbesetzte Lehrstellen melden
Wenn Sie unbesetzte Lehrstellen haben, können Sie diese Ihrer zuständigen Kammer oder auch der Agentur für Arbeit melden.
Diese können dann im Bedarfsfall auf Ihr Unternehmen hinweisen oder Sie sogar gezielt bei der Suche nach Azubis unterstützen.