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Das kooperative bzw. duale Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

duale kooperative berufsgrundbildungsjahr

Während das kooperative oder auch duale Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) früher hauptsächlich nur in der Berufsschule absolviert wurde, lernen die Jugendlichen heute neben dem Berufsschulbesuch auch die betriebliche Praxis kennen.

Wer ist die Zielgruppe?

Das BGJ ist für ausbildungsreife Schulabgänger mit einem Abschluss einer allgemeinbildende Schule oder einer Hauptschule gedacht, die bis zum 1. Oktober eines Jahres noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.

Wie läuft die Maßnahme ab?

Während das BGJ früher als rein schulische Alternative zum 1. Ausbildungsjahr absolviert wurde, soll heute ein stärkerer Praxisbezug zu einem bestimmten Berufsbild hergestellt werden. Die Jugendlichen arbeiten während eines Jahres an drei Tagen pro Woche in einem Unternehmen mit, die übrigen beiden Tage verbringen sie in der Berufsschule. Ziel ist es dabei, sie auf einen Ausbildungsberuf vorzubereiten, ähnlich der Einstiegsqualifizierung. Ideal ist, wenn gemeinsam mit den Azubis des ersten Lehrjahres gelernt und gearbeitet werden kann.

Was hat unser Unternehmen davon?

Sie prüfen die Teilnehmer der Maßnahme längere Zeit im Arbeitsalltag. Abhängig vom Inhalt und Umfang der vermittelten Fähigkeiten können die Jugendlichen nach dem Jahr sofort ins zweite Ausbildungsjahr einsteigen. Ob und wie die bis dahin erbrachten Leistungen auf die reguläre Ausbildung angerechnet werden, können Sie als Ausbilder in Absprache mit dem künftigen Azubi selbst entscheiden. Während der Maßnahme werden die Jugendlichen von der Schule sozialpädagisch betreut. Bei Schwierigkeiten im Betrieb können Sie dort Rat einholen.

Was steht im Vertrag?

Sie bzw. Ihr Unternehmen schließen mit dem Teilnehmer und der Berufsschule einen Praktikumsvertrag für ein Jahr. Darin verpflichten Sie sich, Inhalte für einen konkreten Ausbildungsberuf zu vermitteln, müssen aber keine Vergütung leisten. Die Praktikumszeit im Betrieb kann übrigens auch auf mehrere Unternehmen aufgeteilt werden. Diese müssen dann natürlich im Vertrag ergänzt werden.

Wenn Sie Fragen zum BGJ haben, hilft Ihnen Ihre regionale Agentur für Arbeit und die Berufsschulen, welche für die bei Ihnen möglichen Ausbildungsberufe qualifizieren, weiter.

Quelle: Handlungsempfehlung – Berufsvorbereitung im Betrieb

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