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Neue und modernisierte Ausbildungsberufe in 2022

Wirtschaft und Gesellschaft sind im stetigen Wandel. Deshalb werden auch regelmäßig die Ausbildungsberufe und Ausbildungsordnungen an die technische und wirtschaftliche Entwicklung angepasst.

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Aktuelle Neuordnungen

Für das kommende Ausbildungsjahr 2022/2023 sind bereits die Änderungen für die Gastgewerblichen Berufe sowie für die Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen in Kraft getreten.
Folgende Berufe befinden sich aktuell im Neuordnungsprozess. Hier ist jedoch nicht klar, in welchem Jahr diese Überarbeitungen abgeschlossen sein und in Kraft treten werden. Den aktuellen Stand der Neuordnungen finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Im Moment sind u. a. folgende Beruf im Neuordnungsprozess:

Ältere Änderungen

IT-Berufe

Die IT-Berufe werden seit 2020 in vier neuen separaten Ausbildungsordnungen geregelt, sind aber immer noch eine “Berufsfamilie” mit teilweise berufsübergreifenden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten.
Die technisch orientierten Berufe
bleiben erhalten und wurden inhaltlich modernisiert.
Neu beim Fachinformatiker sind die zwei Fachrichtungen “Digitale Vernetzung” und “Daten- und Prozessanalyse”.
  • Fachinformatiker der Fachrichtung “Digitale Vernetzung”
    arbeiten mit der Netzwerkinfrastruktur und den Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und Cyber-Physischen Systemen.
  • Fachinformatiker der Fachrichtung “Daten- und Prozessanalyse”
    entwickeln auf Basis der Verfügbarkeit sowie Qualität und Quantität von Daten   IT-technische Lösungen für digitale Produktions- und Geschäftsprozesse.
Die kaufmännischen IT-Berufe wurden modernisiert und neu aufgestellt:
  • Kaufleute für IT-System-Management sind wie bisher als klassische Branchenkaufleute Fachkräfte für die Vermarktung und das Anbieten von IT-Dienstleistungen. Darüber hinaus managen und administrieren sie IT-Systeme und Umgebungen.
  • Kaufleute für Digitalisierungsmanagement sind als branchenübergreifende Kaufleute Profis im Umgang mit Daten und Prozessen aus einer ökonomisch-betriebswirtschaftlichen Perspektive. Sie machen Informationen und Wissen verfügbar und managen die Digitalisierung von Geschäftsprozessen auf der operativen Ebene.
Alle IT-Berufe haben zukünftig eine gestreckte Abschlussprüfung. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und ist für alle Berufe identisch. Das Ergebnis geht zu 20% in die Gesamtnote ein. Teil 2 der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung besteht aus zwei berufsspezifischen schriftlichen Prüfungsteilen, Wirtschafts- und Sozialkunde sowie der betrieblichen Projektaufgabe, die wie bisher mit 50% in die Gesamtnote eingeht.
Bereits begonnene Ausbildungsverhältnisse werden selbstverständlich auch über den 1. August 2020 gemäß der “alten” Regelungen und Berufsbezeichnungen fortgeführt. Die Neuordnung bezieht sich ausschließlich auf Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2020 beginnen.

Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement

Zum 1. August 2020 wurde aus dem Kaufmann im Groß- und Außenhandel der Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement. Die entsprechende Verordnung wurde am 19. März 2020 veröffentlicht.
Der Beruf ist inhaltlich “digitaler” durch Einbeziehung von E-Business, E-Commerce und Onlinemarketing. Aber auch die Nachhaltigkeit von Lieferketten, betriebliche Compliance und die Arbeit in Projekten (Projektmanagement) bekommen ein stärkeres Gewicht. Es bleibt bei den bekannten Fachrichtungen Großhandel und Außenhandel.
Der neue Beruf hat eine gestreckte Abschlussprüfung, mit Teil 1 nach 18 Monaten Ausbildungszeit. Das Ergebnis von Teil 1 geht mit 25% in die Endnote ein. Teil 2 am Ende der Ausbildung besteht wie bisher aus schriftlichen Prüfungsbereichen und einem fallbezogenen Fachgespräch. Dafür wird es zukünftig neben der “klassischen Variante” auch eine “Reportvariante” geben.
Auch hier gilt natürlich, dass sich alle Änderungen nur auf Ausbildungsverhältnisse beziehen, die ab dem 1. August 2020 beginnen. Früher begonnene Ausbildungsverhältnisses werden nach den bisherigen Regelungen zu Ende geführt.

Verlängerung der Erprobung Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement

Den Kaufmann für Büromanagement gibt es nun schon seit 2014. Die aktuelle Prüfungsstruktur einer gestreckten Abschlussprüfung ist jedoch in einer Erprobungsverordnung geregelt, die zum 31. Juli 2020 hätte außer Kraft treten sollen. Da die Prüfungsstruktur bisher aber nicht abschließend evaluiert werden konnte, soll die Erprobung nun bis 2025 verlängert werden. Es bleibt also erstmal alles beim Alten.
Quelle: www.ihk.de

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