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Wenn Theorie und Praxis nicht übereinstimmen

Theorie und Praxis
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Während der Ausbildung lernen Ihre Auszubildenden eine Menge – sowohl bei Ihnen im Betrieb, als auch in der Berufsschule gibt es viele neue Themen und Inhalte, die von den Azubis aufgenommen und im Idealfall auch umgesetzt werden. Doch was, wenn Theorie und Praxis nicht übereinstimmen?

Theoretisches Wissen und praktische Umsetzung

Gerade in den Büro-Berufen wird von Auszubildenden oft beklagt, dass die in der Berufsschule vermittelte Theorie im eigenen Betrieb jeweils völlig anders gehandhabt wird. Das kann für Irritationen sorgen – besonders dann, wenn die Jugendlichen hoch motiviert das Gelernte sofort im Betrieb anwenden wollen und der Kollege erklärt, dass es im eigenen Betrieb anders läuft. Und sogar Sie als Ausbilder wissen, dass es im Unternehmen in einigen Fällen anders gemacht wird, als es in der Berufsschule erklärt wurde.

Sicherheit geht vor

Dass ein Vorgang in der Praxis anders gehandhabt wird als im Betrieb, muss jedoch nicht automatisch bedeuten, dass es im Betrieb falsch gemacht wird oder es nicht regelkonform zugeht. Es macht einen großen Unterschied, ob es sich z. B. um Sicherheitsvorschriften handelt, die durch Ihren Betrieb auch in der Praxis unbedingt eingehalten werden sollten oder ob es sich um Falzmarken auf dem Geschäftspapier oder das Öffnen von Post handelt.

Unterschiede und Gründe kennen

Sicherheitsvorschriften sind immer einzuhalten, schon deshalb, weil Sie für das Wohl Ihrer Auszubildenden verantwortlich sind.

In anderen Fällen genügt es jedoch, als Ausbilder die Berufsschulinhalte zu kennen. Denn dann können Sie Ihren Azubis die Unterschiede von Theorie und Praxis erläutern. Durch eine Begründung wird das Verständnis gesteigert und Ihre Auszubildenden können sich den Lernstoff noch besser merken.

Beispiel:
Ihre Azubis haben in der Berufsschule gelernt, dass sie nur solche Post öffnen dürfen, bei der der Firmenname ganz oben steht. Im Betrieb gilt jedoch die Anweisung, sämtliche Post, auch privat an den Geschäftsführer adressierte Briefe, zu öffnen. Insbesondere haben die Auszubildenden auch die Erlaubnis von Ihnen und der Geschäftsführung, Post zu öffnen, auf denen Vermerke wie “Vertraulich”, “Persönlich” und eine dies unterstützende Adressierung eigentlich das Gegenteil vermitteln. In diesem Fall hilft eine Erklärung, welche rechtlichen bzw. theoretischen Vorgaben es hierzu gibt, die auch in der Zwischen- und Abschlussprüfung relevant sind. Des Weiteren sollten Sie erläutern, aus welchem Grund es in Ihrem Betrieb anders gehandhabt wird und welche Vor- und Nachteile das mit sich bringt.

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