Ausbildungsabbruch bei Flüchtlingen: Was passiert dann?
Viele Betriebe sind bereit, Flüchtlinge auszubilden, wünschen sich aber Planungssicherheit über eine realistische Bleibeperspektive der künftigen Azubis. Dazu kommt jetzt eine weitere Diskussion: Was passiert mit Auszubildenden, die ihre Lehre abbrechen?
Abschiebung bei Ausbildungsabbruch
Eine geplante Neuregelung beinhaltet die sofortige Abschiebung der Betroffenen, ohne Rücksicht auf den Grund für den Abbruch. die Unternehmen sind dabei in der Pflicht, einen Abbruch sofort an die Ausländerbehörde zu melden. Tun sie dies nicht, erwartet sie ein Bußgeld in Höhe von 30.000 Euro. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erklärt dazu, dass die Regelung prinzipiell nachvollziehbar sei, dabei aber nicht berücksichtigt wird, dass ein Abbruch oft auch mit einer geringen Ausbildungsqualität einher geht. Es müsse sichergestellt werden, dass ein Azubi in einen anderen Betrieb wechseln könne, ohne Konsequenzen auf sein Bleiberecht befürchten zu müssen.
Meldepflicht für Betriebe
Arbeitgeber halten die Bußgeldandrohung bei Versäumnis der Meldepflicht im Falle eines Abbruchs für schwierig. Das Verhältnis zwischen Ausbilder und Azubi wird unnötig belastet, der ohnehin bei der Ausbildung von Flüchtlingen schon hohe Verwaltungsaufwand noch höher. Insgesamt besteht noch weniger Anreiz, Asylbewerbern einen Ausbildungsplatz anzubieten. Als Alternative sieht die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände /(BDA) eine Meldung an die Ausländerbehörde über die Sozialversicherung. Im Gespräch ist auch eine Frist von 6 Monaten, in denen sich die Abbrecher um eine neue Ausbildungsstelle bemühen müssten. Aktuell endet derzeit schon jede 4. Ausbildung vorzeitig.
Quelle: Creutzburg, D., Streit über Abschiebeschutz für Lehrlinge. In: FAZ.NET