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Keine Ausbildung mehr mit über 25 Jahren?

Ausbildung mit Ü25
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Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs hat vorgeschlagen, über 25-Jährigen Arbeitslosen eine Berufsausbildung vollständig zu bezahlen, um sie vor Langzeitarbeitslosigkeit zu bewahren. Das würde voraussetzen, dass es derzeit nicht möglich ist, ab Mitte 20 noch eine Berufsausbildung zu absolvieren.

Kein Familienunterhalt mit Ausbildungsvergütung möglich

Das sei zwar nicht der Fall, so Kahrs, denn theoretisch kann man sich unabhängig vom Alter und so oft man möchte für eine Berufsausbildung bewerben. Allerdings kann mit einer Ausbildungsvergütung von 300 bis 600 Euro kein Familienunterhalt bestritten werden. Deshalb sei es notwendig, während einer Ausbildung in dieser Altersklasse das Arbeitslosengeld I zu zahlen.

Es gibt andere Möglichkeiten

Aneta Schikora von der Bundesarbeitsagentur widerspricht: Wenn jemand eine Ausbildung macht, ist er sozialversicherungspflichtig und damit nicht arbeitslos. Es könne als auch kein ALG I gezahlt werden. Als Alternative gebe es Umschulungen mit der Möglichkeit, einen Gesellenbrief zu erhalten, so Schikora. Dazu gehöre auch das Programm “Zukunftsstarter”, in dem 26-45-Jährige eine zweijährige Weiterbildung absolvieren und am Ende einen anerkannten Abschluss erhalten.

Nur wenige nehmen Förderung in Anspruch

Das ALG I wird in der Regel nur für ein Jahr gezahlt und orientiert sich am letzten Gehalt. Eine Umschulung sei auch mit Hartz IV möglich. Aber auch “normale” Azubis können eine “Berufsausbildungsbeihilfe” bekommen. Es gibt also bereits jetzt schon Optionen, um sich im Einzelfall auch während einer Ausbildung finanziell unterstützen zu lassen. Diese würden aber nur wenig in Anspruch genommen, so Joachim Rock vom Paritätischen Gesamtverband. Im September 2017 waren es z. B. nur 3,3 Prozent der Arbeitslosen, die von Jobcentern mit einer Fortbildung gefördert wurden. Nur 1,5 Prozent der Arbeitslosen haben sich für das Ziel entschieden, einen Berufsabschluss zu erwerben.

Quelle: www.mdr.de vom 20.11.2018.

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