Mehr Sicherheit für Flüchtlinge in der Ausbildung
In Baden-Württemberg gibt es künftig mehr Schutz vor Abschiebung für junge Flüchtlinge, die sich in einer Ausbildung befinden.
Erlass an die Ausländerbehörden
Das Innenministerium der grün-schwarzen Landesregierung hat bestätigt, dass Asylsuchende, die eine einjährige Berufsfachschule besuchen und gleichzeitig einen Ausbildungsvertrag für die Zeit danach haben, nicht mehr abgeschoben werden können. Einen entsprechenden Erlass hat Thomas Strobl (CDU) an die Ausländerbehörden geschickt.
Einjährige Berufsfachschule zuvor nicht berücksichtigt
Die einjährige Berufsfachschule war von der Duldungsregelung für Flüchtlinge in einer Ausbildung bislang nicht erfasst. Nach dem Abschluss der Ausbildung dürfen die jungen Fachkräfte noch zwei Jahre im erlernten Beruf arbeiten. Danach kann es allerdings wieder zu einer Abschiebung kommen, sofern sich am Aufenthaltstitel nichts ändert.
Quelle: SWR.de vom 12.06.2017