Urteil: Weiterbeschäftigung nach bestandener Prüfung
Ein Azubi besteht seine Abschlussprüfung vor dem Ablauf der Ausbildungszeit. Das positive Ergebnis wird ihm und dem ausbildenden Betrieb unmittelbar mitgeteilt. Der ehemalige Azubi wird bis zum Ende der Ausbildungszeit weiterbeschäftigt. Welches Vertragsverhältnis besteht? Rechtsanwältin Dr. Carmen Hergenröder verrät, was Sie beachten sollten.