Ärger mit der Ausbildung für Flüchtlinge in Bayern
Das neue Bundesintegrationsgesetz sollte für mehr Sicherheit bei der Ausbildung von Flüchtlingen sorgen. So gilt mit der Drei-plus-zwei-Regelung eigentlich, dass Geflüchtete während einer dreijährigen Ausbildung geduldet und anschließend für zwei Jahre Aufenthaltsrecht erhalten. Doch in Bayern wird das Integrationsgesetz zum Unmut vieler Unternehmer anders ausgelegt und sorgt damit für Ärger.