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Schulabbrecher als Auszubildende – Wie funktioniert’s?

Schulabbrecher als Auszubildende
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Einen Azubi einstellen, der sich rechtzeitig, mit vollständigen Unterlagen, annehmbaren Noten und abgeschlossener Schulzeit bei Ihnen beworben hat – klingt nach dem normalen Weg, wie es sich gehört. Und auch die Entscheidung für einen solchen Bewerber und potenziellen Auszubildenden ist verhältnismäßig einfach. Was aber, wenn zum Beispiel plötzlich Mitte November ein Schüler vor Ihnen steht, der sein gerade begonnenes Abitur abbrechen und bei Ihnen eine Ausbildung beginnen möchte? Eine solche Situation birgt Chancen, die Sie unbedingt bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten.

Kommt ein Bewerber in einer solchen Situation auf Sie zu, ist es sinnvoll, sich nicht sofort zu einer Entscheidung hinreißen zu lassen. Vielleicht möchten Sie gerne helfen, dem Betrieb ist dies auch möglich, also tendieren Sie dazu, sofort zuzusagen. Oder aber Sie sind eher gegen diese Art von Quereinstieg und sehen gern alles in geregelten Bahnen, deshalb kommt eine kurzfristige Einstellung dieses Kandidaten nicht in Frage. Auf jeden Fall ist es ratsam, sich vor Ihrer Entscheidung die Zeit zu nehmen und ein Gespräch mit dem Bewerber zu führen. Dabei ist es zunächst zweitrangig, ob ein Ausbildungsvertrag folgt oder nicht.

Mit Schulabbruch zur Ausbildung – Die Gründe können vielfältig sein

Es gibt verschiedene Gründe, warum Jugendliche in diese Situation geraten:

  • Der Schüler bzw. Bewerber hat zum Ausbildungsbeginn keine Stelle gefunden (und versucht es  zu einer ungewöhnlicheren Zeit noch einmal).
  • Das Abitur oder der weitere Schulbesuch waren nur eine Notlösung.
  • Der Bewerber hat sich von Eltern, Freunden o.a. in die weitere Schullaufbahn “drängen” lassen, trug diese Entscheidung aber gar nicht selbst.
  • Schulmüdigkeit

Ihr Rat ist gefragt

Der Schüler, der sich Ihnen anvertraut und überlegt, die jetzige Schullaufbahn doch zugunsten einer Ausbildung abzubrechen, erhofft sich nicht nur den Ausbildungsplatz, sondern vor allem einen guten Rat. Hören Sie deshalb ganz genau hin, warum der Bewerber die Schule  abbrechen möchte und ob dieser Gedanke wirklich sinnvoll ist. Welche Gründe sprechend dafür, welche dagegen? Wenn Sie dies gemeinsam mit dem Bewerber erörtern, können Sie außerdem feststellen, wie ernst es dem Bewerber mit der Ausbildung bei Ihnen ist und ob es berechtigte Gründe gibt, das Abitur (zum jetzigen Zeitpunkt) nicht weiter zu verfolgen. Sie bekommen schnell ein Gefühl dafür, ob der potenzielle Auszubildende seine Situation realistisch einschätzt und ein Schulabbruch tatsächlich in Frage kommt oder ob es sich um einen Bewerber handelt, der einfach nur den leichteren Weg sucht, um vor Problemen und Schwierigkeiten bei erster Gelegenheit davonzulaufen.

Tipp: Bei einem minderjährigen Bewerber kann es sinnvoll sein, ein zweites Gespräch gemeinsam mit dem Bewerber und seinen Eltern zu führen, um diese ebenfalls an unterstützender Seite zu wissen.

Vieles spricht dagegen – aber auch einiges dafür

Natürlich ist es für Sie und auch den Jugendlichen eine schwierige Situation. Der potentielle Azubi bricht die Schule ab und erhofft sich einen Ausbildungsplatz. Noch dazu verspricht er sich davon, dass ihm die Ausbildung in Ihrem Betrieb mehr bringt, als das Abitur. Das ist eine Erwartung, der sich Ihr Betrieb bei seiner Entscheidung bewusst sein sollte. Ebenfalls haben Sie Erwartungen an den Bewerber. Er muss seine Ausbildung ernst nehmen und sollte diese nicht auch noch abbrechen. Hinzu kommt, dass er auch in der dualen Ausbildung noch weiterhin zur Schule muss. Zwar nicht mehr jeden Tag, aber doch ein oder zwei Tage pro Woche. Schulstoff sowie die Ausbildungsinhalte, die er bis hierher verpasst hat, müssen nachgeholt und erlernt werden.

Wenn die Einstellung in Frage kommt

Wenn Sie innerhalb des Gespräches feststellen, dass eine Einstellung tatsächlich in Frage kommt, sollten weitere Schritte unternommen werden:

  • Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Kammer auf und erörtern Sie kurz die Situation. Hier können Sie auch besprechen, ob die bisher geleisteten Schulmonate hin zum Abitur als Vorleistung im Ausbildungsverhältnis anerkannt werden können, um den Quereinstieg in die Ausbildung zu ermöglichen.
  • Bereiten Sie die Verträge vor und vereinbaren Sie einen ersten Arbeitstag.
  • Informieren Sie Mitarbeiter über die neue Situation.
  • Stellen Sie einen Arbeitsplatz mit allen notwendigen Materialien bereit.
  • Setzen Sie sich mit der Berufsschule in Verbindung, bringen Sie die Klasse und weitere Details (Lehrer, Raum, Stundenplan, etc.) in Erfahrung. Nicht allein, um Ihrem neuen Auszubildenden unter die Arme zu greifen, sondern auch, damit Sie sich direkt vorstellen und mit den jeweiligen Lehrern in Kontakt bleiben können.

Wichtig: Bleiben Sie auch nach der Einstellung im regelmäßigen Austausch mit Ihrem Auszubildenden und signalisieren Sie, dass Sie bei Problemen als Gesprächspartner bereitstehen.

 

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