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Ausbilder-Stammdaten: Was ist das und wozu werden sie benötigt?

Bei den Ausbilder-Stammdaten handelt es sich um die Daten, die eine Person bei der zuständigen IHK oder Handwerkskammer angeben muss, um sich dort als Ausbilder eintragen zu lassen.

Zu den Stammdaten gehören:

– Adresse/Kontaktdaten der Ausbildungsstätte, also des ausbildenden Betriebs
– Adresse/Kontaktdaten des Ausbilders/der Ausbilderin selbst
– Angabe des Ausbildungsberufs, in dem der Ausbilder künftig ausbilden wird
– Zeitangabe, seit wann der Ausbilder für diesen Ausbildungsberuf zuständig ist
– Stellung des Ausbilders im Betrieb sowie Angabe des Hauptaufgabenbereichs
– Angaben zur Berufsausbildung/Berufslaufbahn und Fortbildungen des Ausbilders
– Angaben zur bestandenen Ausbildereignungsprüfung gem. AEVO

Die meisten Kammern haben hierfür eine Vorlage, die sie einem neuen Ausbilder zukommen lassen. Als neuer Ausbilder muss man diesen Bogen ausfüllen, unterzeichnen und mit Ort und Datum versehen an die zuständige Kammer zurücksenden.

Das Stammblatt und die darauf enthaltenen Informationen dienen – zusätzlich mit Zeugnissen als Nachweis für bestandene Prüfungen – der zuständigen Kammer dazu, Sie zu kontaktieren und als Ausbilder in das eigene Register einzutragen.

Kommentare

Monja Koppelberg
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Hallo,
sollte man seine Stammdaten grundsätzlich angeben, wenn man die Ausbildereignungsprüfung bestanden hat, auch wenn man noch nicht direkt als Ausbilder tätig wird, sondern nur als Ausbildungsbeauftragter? Nach meiner Prüfung vor etwa einem Jahr habe ich kein Formular der zuständigen Handelskammer erhalten und habe erst kürzlich erfahren, dass man die Stammdaten eintragen lassen kann.
Ich war vorher schon in meinem Betrieb als Ausbildungsbeauftragte tätig und übernehme diese Aufgabe auch weiterhin, bin aber in dern Verträgen der Auszubildenden nicht als Ausbilder angegeben.

Sina Dorothea Hankofer
Antworten

Hallo Monja,

die Stammdaten werden erfasst, damit die zuständige Kammer alle wichtigen Daten zur Person des Ausbilders hat. Sobald Sie Ihre Ausbildereignungsprüfung bestanden haben, können Sie Ihre Daten der zuständigen Kammer übermitteln, auch, wenn Sie noch nicht aktiv ausbilden. So ist dieser Punkt schon mal erledigt, wenn Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt die Ausbildertätigkeit als solche aufnehmen. Wenn Sie das Formular nicht erhalten haben, können Sie das auch bei Ihrer zuständigen Kammer anfragen.
Herzliche Grüße, Sina Hankofer

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