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Wer darf eigentlich ausbilden?

Wer darf eigentlich ausbilden?

Sie möchten in Ihrem Betrieb jungen Menschen eine Ausbildung bieten, wissen aber nicht, was genau dafür notwendig ist? Lesen Sie hier, welche Bedingungen Sie bzw. Ihr Betrieb erfüllen müssen:

1. Ihr Betrieb muss geeignet sein,

d.h. die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für ein bestimmtes Berufsbild erforderlich sind, müssen in Ihrem Betrieb grundsätzlich vermittelt werden können. (Können nicht alle relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im eigenen Betrieb vermittelt werden, so kann dies ggf. durch eine Kooperation oder einen Ausbildungsverbund sichergestellt werden.)

2. Sie als Ausbilder müssen persönlich geeignet sein,

d.h. Sie dürfen zum Beispiel keine schweren Straftaten begangen oder gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen haben.

3. Sie als Ausbilder müssen fachlich geeignet sein,

d.h. Sie müssen gem. §30 BBiG die beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse besitzen, um fachlich geeignet zu sein.

Die beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzen Sie bereits durch die Ausbildung, die Sie selbst in dem von ihnen zu vermittelnden Berufsbild durchlaufen haben.
Die pädagogischen Fähigkeiten können Sie durch Ablegen der Ausbildereignungsprüfung gem. AEVO (Ausbildereignungsverordnung) bei der für Ihren Betrieb zuständigen IHK oder HWK erwerben bzw. nachweisen.

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