Jetzt möglich: Ausbildung in drei Betrieben
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert in mehreren Projekten seit Frühjahr 2017 die Ausbildungskapazitäten kleinerer Unternehmen. Dazu gehört auch die sogenannte modifizierte Verbundausbildung – hier wird die Ausbildung auf bis zu drei Betriebe aufgeteilt.
Drei Einzelverträge – ein Gesamtausbildungsvertrag
Zum Start der Ausbildung schließt der Azubi mit jedem der teilnehmenden Betriebe einen einzelnen Vertrag ab. Über eine Rahmenvereinbarung werden diese dann zu einem Gesamtausbildungsvertrag zusammengelegt. Alle Vertragspartner unterschreiben diesen Gesamtausbildungsvertrag, anschließend wird dieser gemeinsam mit den Einzelverträgen und den Anlagen bei der zuständigen Ausbildungsbehörde eingereicht.
Probezeit nur einmalig
Zu beachten ist außerdem: Die Probezeit läuft nur am Anfang der Ausbildungszeit in dem Betrieb, in dem der Azubi startet. Bei der Lösung eines Ausbildungsvertrages bleiben die übrigen Verträge weiterhin gültig.
Weitere Informationen: Verbundausbildung – vier Modelle für die Zukunft (Jobstarter Praxis, Band 6, PDF-Download)
Quelle: agrarheute vom 18.04.2017.