Ausbildungsabbruch – und jetzt?
Hat sich Ihr Azubi für einen Ausbildungsabbruch entschieden oder war die vorzeitige Beendigung der Ausbildung unvermeidbar, hat dies natürlich Folgen für alle Beteiligten.
Folgen des Ausbildungsabbruchs
Die Folgen eines Ausbildungsabbruchs lassen sich in drei Bereiche unterteilen:
- allgemeine Folgen
- rechtliche Folgen
- persönliche Folgen
Allgemeine Folgen
Als Ausbilder möchten Sie natürlich Ihren Auszubildenden bis zum Ende der Ausbildung begleiten – nur war das Ende eigentlich so nicht gedacht. Sie haben das Ziel, die Ausbildung erfolgreich durchzuführen und ggf. sogar Ihren Azubi später, als ausgelernte Kraft, zu übernehmen. Mit einem Ausbildungsabbruch ist dieses Ziel vorerst nicht zu erreichen.
Wurde das Ausbildungsverhältnis bereits beendet, sollten Sie umgehend die für Ihren Betrieb zuständige Kammer informieren. Dann wird das Ausbildungsverhältnis aus dem Verzeichnis gelöscht.
Rechtliche Folgen
Als Ausbilder bzw. als Ausbildungsbetrieb ergeben sich weitere Folgen, wenn Ihr Auszubildender die Ausbildung nicht mehr fortführen möchte. Klären Sie daher rechtzeitig, welche Punkte sie juristisch beachten müssen. Hierzu zählt auch die Wahl, ob es z.B. ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung (durch den Azubi) sein muss.
Um Ihrem Azubi dennoch auch weiterhin Ihre Unterstützung anzubieten, sollten Sie ihm außerdem raten, sich bei der Agentur für Arbeit beraten zu lassen. Ein Ausbildungsabbruch kann auch in Bezug auf weitere Leistungen Einfluss nehmen.
Persönliche Folgen
Kommt es zu einem Abbruch der Ausbildung, ist das immer eine schwierige Situation. Aus welchen Gründen die Ausbildung auch immer abgebrochen wird – sowohl für den Azubi als auch für den Ausbilder ist dies enttäuschend. Manche Azubis und Ausbilder zweifeln in solch einer Situation auch an Ihren eigenen Fähigkeiten. Daher ist es besonders wichtig, die Gründe möglichst genau zu kennen.
Wenn dann die Entscheidung für den Ausbildungsabbruch gefallen ist gilt es, nur kurz enttäuscht zu sein und dann alle Kraft zu sammeln und das Ende so positiv wie möglich zu gestalten. Das kann bedeuten, dass weder Azubi noch Ausbilder sich einander Vorwürfe machen.
Wenn alle Formalitäten geklärt sind, können beide Seiten neu starten: Ausbilder und Ausbildungsbetrieb können sich um die Ausbildung weiterer Azubis kümmern oder in das Azubimarketing für die nächste Ausbildungsperiode gehen – der ehemalige Azubi kann Bewerbungen schreiben und neue Ziele in Angriff nehmen.