Förderung von Transformationsprojekten
Mit der zweiten Förderrichtlinie des Programms Nachhaltig im Beruf sollen Betriebe durch innovative Lösungen der beruflichen Bildung bei den Herausforderungen des sozial-ökologischen Wandels unterstützt werden. Projektskizzen können ab sofort und bis spätestens 15.02.2025 eingereicht werden.
Was wird gefördert?
Was wird gefördert?
- Projektvorhaben, die innovative wie praxisnahe Maßnahmen der beruflichen Bildung entwickeln, erproben und initiieren, um betriebliche Herausforderungen bei der sozial-ökologischen Transformation zu lösen. Ausgangspunkt sind konkrete Problemstellungen in den Betrieben, insbesondere in KMU. Einzelne Branchen oder Berufe stehen nicht im Mittelpunkt, sondern thematische Ansätze im Kontext der Energiewende und Kreislaufwirtschaft. Die „Transformationsprojekte“ sollen betriebliche Fachkräfte und andere relevante Zielgruppen adressieren, die bereits jetzt an der sozial-ökologischen Transformation arbeiten.
- Ein Metavorhaben, das die Transformationsprojekte auf übergreifender Ebene durch entwicklungs- und gestaltungsorientierte Forschung begleitet und eigene Forschungsfragen bearbeitet.
Wer wird gefördert?
Aufgerufen zur Bewerbung sind u.a. Kammern, Innungen, Verbände, Bildungsträger, Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, Wirtschaftsförderungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine und Ausbildungsbetriebe.
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können nur in Verbundprojekten, an denen auch nichtwissenschaftliche Verbundpartner beteiligt sind, Antragsteller sein.
Weitere Informationen
Begleitend zur Förderrichtlinie werden häufig gestellte Fragen (FAQ) beantwortet und als Download zur Verfügung gestellt. Die Nutzung wird empfohlen. Bitte verwenden Sie zudem die Formatvorlage für die Arbeits- und Zeitplanung, die ebenfalls heruntergeladen werden kann.