Homeoffice-Pauschale auch für Auszubildende
Gute Nachrichten für Ihre Azubis, falls sie ebenfalls pandemiebedingt von Zuhause aus arbeiten: Die Homeoffice-Pauschale gilt auch für Auszubildende und Studierende. Hier die Details.
Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde in § 4 Abs. 5 Nr. 6 b) Satz 4 EStG eine Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer ergänzt, die zwar in den eigenen vier Wänden arbeitstätig sind, aber nicht über ein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer verfügen. Mit der Pauschale sollen primär auch die Arbeitnehmer erreicht werden, die durch die Corona-Pandemie plötzlich und erstmalig im Homeoffice tätig werden, hierfür aber keine besonderen räumlichen Vorkehrungen treffen konnten bzw. können.
Die neue Homeoffice-Pauschale von 5 € pro Tag können nunmehr auch Studenten und Auszubildende für jeden Kalendertag, an dem diese ihre Studien- bzw. Ausbildungszwecke ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsuchen als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben abziehen. Die Pauschale kommt bei den (vorweggenommenen) Werbungskosten nur zur Wirkung, wenn die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € übersteigen.
Maximal sind 600 Euro im Jahr absetzbar (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG):
“Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach den Sätzen 2 und 3 verzichtet, kann der Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem er seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsucht, für seine gesamte betriebliche und berufliche Betätigung einen Betrag von 5 Euro abziehen, höchstens 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr;”
Die Homeoffice-Pauschale gilt für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 (vgl. § 52 Abs. 6 Satz 13 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020).
Vgl. Quelle: https://www.nwb-experten-blog.de/neue-homeoffice-pauschale-auch-fuer-studierende-und-auszubildende/