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Streit in der Ausbildung – und jetzt?

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Jeder möchte, dass die Ausbildung funktioniert

Wir alle wollen, dass unser Azubi sich im Betrieb wohlfühlt oder andersherum, dass man mit den Vorgesetzten gut zurecht kommt. Kleine Differenzen sind da innerhalb von  zwei bis drei Jahren Ausbildungszeit möglich und völlig normal.
Was aber, wenn der Streit bereits in vollem Gange ist, Abmahnungen nicht geholfen haben und sich z.B. Ausbilder und Azubi überhaupt nicht mehr sachlich auseinandersetzen können?

Sofort auf zum Arbeitsgericht? 

Schlichtung statt Arbeitsgericht

Nein. Bevor der Streit wirklich vor das Arbeitsgericht geht, sollte zunächst versucht werden, die strittigen Punkte vor einem Schlichtungsausschuss beizulegen.
Die Mitglieder des Schlichtungsausschusses sind sachlich und rechtlich versiert und bemühen sich, die Streitparteien zu einem Vergleich oder einem Kompromiss zu bewegen.

Wird keine Einigung zwischen den Streitparteien gefunden, kann der Schlichtungsausschuss auch einen Spruch fällen. Der Spruch wird dann wirksam, wenn er von den Vertragspartnern innerhalb einer Woche nach ZUstellung der Niederschrift anerkannt wird – andernfalls kann innerhalb von zwei Wochen Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden.

Kontakt zur Schlichtungsstelle

Neben dem Punkt, nicht das Arbeitsgericht bemühen zu müssen, hat ein Schlichtungsverfahren noch weitere Vorteile:
Der Schlichtungsausschuss bzw. die Schlichtungsstelle kann nämlich von jedem kontaktiert werden – sowohl von Auszubildenden, als auch von Ausbildern. Es wird niemand bevorzugt oder benachteiligt, der Schlichtungsausschuss ist unparteiisch. Außerdem ist eine Schlichtung kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.

Und wo finde ich die für mich zuständige Schlichtungsstelle?

Wenn Ihnen die Schlichtungsstelle noch nicht bekannt ist, kontaktieren Sie einfach Ihre zuständige Kammer und fragen dort nach der Schlichtungsstelle.
Hier wird Ihnen dann der richtige Ansprechpartner mit Telefonnummer genannt.
Auch im Internet auf der Homepage Ihrer zuständigen Kammer sollten Sie Informationen finden.

Die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim zum Beispiel bietet auf ihrer Seite weitergehende Informationen sowie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle direkt zu kontaktieren:

https://www.osnabrueck.ihk24.de/recht_und_fair_play/konflikt/Schlichtungsstelle_fuer_kaufmaennische_Streitigkeiten/1074070

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