Wie freundschaftlich darf der Umgang mit dem Azubi sein?
Sie sind Ausbilder und verstehen sich gut mit Ihrem Auszubildenden? Sogar so gut, dass Sie auch nach Feierabend gemeinsam Dinge unternehmen? Gesiezt haben Sie sich nur kurz und aus dem “Arbeits-Du” ist längst eine freundschaftliche Ansprache geworden? Aber wie freundschaftlich darf der Umgang zwischen Ausbilder und Auszubildendem eigentlich sein?
Vom Sie zum Du
Grundsätzlich spricht erst einmal nichts gegen einen freundschaftlichen Umgang – sofern die weiteren Gegebenheiten beachtet und ein paar Regeln eingehalten werden. So sollte beispielsweise ein eingeführtes Arbeits-Du für alle Auszubildenden gelten. Insbesondere, wenn Sie als Ausbilder mehrere Azubis betreuen, müssen Sie außerdem darauf achten, niemanden zu benachteiligen oder zu bevorzugen.
Kennen Sie Ihren Auszubildenden vielleicht sogar bereits länger aus Ihrem privaten Umfeld, halte ich es ebenfalls nicht für ratsam, eine künstliche Distanz aufzubauen, die gar nicht notwendig ist. Wichtig ist, dass Sie als Ausbilder konsequent handeln: Die Ausbildung hat Vorrang. Dies können Sie auch auf freundschaftlicher Basis vermitteln.
Freundschaftlicher Umgang – von beiden gewollt?
Sie stellen fest, dass Sie mit Ihrem Auszubildenden auf einer Welle sind, gleiche Interessen teilen und sich in der Pause gerne unterhalten? Steht eine Verabredung nach Feierabend im Raum, ist es Ihre Aufgabe als Ausbilder, zuvor ein Gespräch mit Ihrem Azubi zu führen. Selbst und gerade dann, wenn Sie sich bereits vor der Ausbildung kannten.
Beispiele:
- Ausbilderin und Auszubildende kennen sich bereits einige Jahre. In einer Unterhaltung während der Pause erfährt die Azubine, dass ihre Ausbilderin regelmäßig Kanu fährt. Sie fragt, ob sie mitkommen könne.
- Ausbilder und Auszubildender sind Fan des gleichen Fußballvereins. Es steht zur Überlegung, sich das nächste Spiel der Mannschaft gemeinsam anzusehen.
Der Auszubildende ist Ihr Schützling, daher ist es ratsam, folgende Punkte anzusprechen:
- Ihr Auszubildender sollte sich nicht verpflichtet fühlen, etwas mit Ihnen zu unternehmen, weil Sie sein Vorgesetzter sind.
- Ihr Auszubildender wird keine Bevorzugung erhalten (aber auch keine Benachteiligung).
- Gemeinsamer Alkoholkonsum o.ä. sollte auch nach Feierabend/am Wochenende nicht oder nur in Maßen stattfinden. Als Ausbilder sollten Sie sich zu jedem Zeitpunkt Ihrer Vorbildfunktion bewusst sein.
- Betriebliches und Privates sollten getrennt behandelt werden. Das betrifft z. B. Ausbildungsinhalte während der Ausbildungszeit besprechen oder private Interessen nach Feierabend.
Haben Sie nur einen Auszubildenden, erübrigt sich die Frage nach dem Umgang mit den anderen Auszubildenden des Betriebs. Sind Sie jedoch Ausbilder mehrerer Azubis, kann es sinnvoll sein, den privaten Kontakt erst nach Beendigung der Ausbildung zu intensivieren. Gemeinsame Unternehmungen können während der Ausbildung natürlich stattfinden – um die Gleichbehandlung bei mehreren Auszubildenden im Betrieb zu gewährleisten, kann die Alternative z. B. eine gemeinsame Aktion sein:
- Mit allen Azubis eine gemeinsame Kanufahrt unternehmen.
- Mit allen Azubis einen Fußball-Abend veranstalten.
- o.ä.
So fühlt sich niemand benachteiligt und Sie bieten allen Auszubildenden die Möglichkeit, sich einmal außerhalb der normalen Arbeitszeit auszutauschen.
Tipp: Lassen Sie Ihre Auszubildenden doch solch eine Aktion als gruppen- bzw. vertrauensbildende Maßnahme planen.
Wenn es schwierig wird
Machen wir uns nichts vor. Bei großen Altersunterschieden oder auch unterschiedlichen Geschlechtern kann die Situation noch einmal anders aussehen. Im Zweifel ist es besser, gemeinsame Hobbys und Interessen nachrangig zu behandeln. Als Ausbilder sind Sie in erster Linie dafür verantwortlich, dass Ihr Azubi die Ausbildungszeit gut durchläuft, sich im Betrieb zurechtfindet und die Ausbildungsinhalte erlernt. Dem sollten Sie grundsätzlich Priorität einräumen. Wenn gleiche Interessen und Sympathie das gemeinsame Arbeiten erleichtern, kann sich dies ebenfalls positiv auf den Lernerfolg auswirken – auch ohne gemeinsame Unternehmungen.