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Pflichten bzgl. der Erstuntersuchung und Nachuntersuchung

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Vor Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsbeginn ist für Jugendliche unter 18 Jahren die sogenannte Erstuntersuchung Pflicht. Nach einiger Zeit muss eine Nachuntersuchung folgen. Was sind Ihre gesetzlichen Pflichten als Ausbilder:in? Was passiert, wenn die Bescheinigung nicht vorgelegt wird? Welche gesetzlichen Pflichten bzgl. der Erstuntersuchung und Nachuntersuchung haben Sie als Ausbilder:in? weiterlesen

Erfahrungsbericht: Teilzeitausbildung bei Alnatura

Auszubildende der ©Alnatura Produktions- und Handels GmbH

Nur wenige Unternehmen bieten eine Ausbildung in Teilzeit an. Alnatura ist eines dieser Unternehmen. Janina Hofmann ist als Referentin für Ausbildung und Studium bei der Alnatura Produktions- und Handels GmbH zuständig für die Ausbildungsberufe Kaufmann/-frau für Büromanagement und Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandelsmanagement. Welche Vorteile Ausbilden in Teilzeit hat, verrät sie im Interview. weiterlesen

Teilzeitausbildung anbieten – rechtliche Vorschriften

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Mit der Reform des BBiG ist auch die Teilzeitausbildung neu geregelt worden. Mit den angepassten Vorschriften möchte der Gesetzgeber den Adressatenkreis der dualen Ausbildung erweitern. Welche Vorteile diese Form der Ausbildung hat und was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Teilzeitausbildung anbieten möchten, lesen Sie hier. weiterlesen

Ausbildungsnachweis elektronisch oder schriftlich führen

Gast-Blog von Rechtsanwältin Dr. Carmen Hergenröder

Seit 2017 ist der Ausbildungsnachweis für alle Ausbildungsberufe Pflicht. Im Ausbildungsvertrag vereinbaren die Vertragsparteien, ob der Ausbildungsnachweis elektronisch oder schriftlich geführt wird. Mit der Neuregelung wurde also eine Dokumentationsform zugelassen, die bei vergleichbarer Validität als niedrigschwelliger und moderner empfunden wird: Alternativ zur schriftlichen Form dürfen die Auszubildenden den Ausbildungsnachweis elektronisch führen (vgl. § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG).

Was Sie beachten müssen. weiterlesen

Update: Corona-Ausbildungsprämien nachgebessert!

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Gast Blog von Prof. Dr. Ralf Jahn

Die duale Berufsausbildung als Alternative zum Hochschulstudium hat ein einen ungebrochen hohen Stellenwert. Insbesondere die Unternehmen haben vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen und rückläufigen Schulabgängerzahlen ein verständliches Interesse, (frühzeitig) für Nachwuchs im eigenen Unternehmen zur Fachkräftesicherung zu sorgen. Allerdings sind gerade im letzten Jahr die Eintragungen an neuen Ausbildungsverhältnissen bei den Wirtschaftskammern deutlich im zweistelligen Bereich eingebrochen. Das hat auch zu tun mit der Sorge der Unternehmen um die finanzielle Zukunft des eigenen Unternehmens in schweren Corona-Zeiten und der damit verbundenen Zurückhaltung zusätzliches (Ausbildungs-)Personal einzustellen. Der Bund hat hierauf in der Corona-Krise mit dem Programm “Ausbildungsplätze sichern” schon im Frühsommer 2020 reagiert: Anfang August 2020 ist eine erste Förderrichtlinie in Kraft getreten. Sie sieht für Betriebe mit maximal 249 Beschäftigten Ausbildungsprämien vor, wenn diese ihr Ausbildungsengagement beibehalten oder steigern. Zudem sind ein Zuschuss zur Verhinderung von Kurzarbeit in der Ausbildung sowie eine Prämie für die Übernahme von Azubis aus insolventen Betrieben möglich. Eine zweite Richtlinie zur Förderung von Verbundausbildung wurde vom BMAS Ende Oktober 2020 veröffentlicht.

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