Den Azubi zum Drogentest schicken – darf ich das?
Vor der Einstellung eines neuen Auszubildenden ist die sogenannte Erstuntersuchung Pflicht. Jugendliche bzw. noch nicht volljährige Auszubildende dürfen nur dann beschäftigt werden, wenn dem Betrieb eine Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung vorliegt. Aber darf ein Ausbilder seinen Azubi in diesem Zusammenhang auch zu einem Drogentest verpflichten?