Urteil: Ab wann greift der Kündigungsschutz schwangerer Auszubildender?
Grundsätzlich gilt ein Kündigungsverbot gegenüber schwangeren Arbeitnehmerinnen. Doch es gibt auch Ausnahmen. Ob ein Ausbildungsvertrag auch schon vor Beginn der Ausbildung und trotz Schwangerschaft der neuen Auszubildenden gekündigt werden darf, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einer Frau während ihrer Schwangerschaft ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt ist oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt worden ist (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG). Das Bundesarbeitsgericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob dieses Kündigungsverbot auch greift, wenn die Beschäftigung noch nicht aufgenommen worden ist. weiterlesen