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Probezeit beendet: Kündigung möglich?

Während der Probezeit ist eine Kündigung sowohl durch den Auszubildenden als auch den Ausbildungsbetrieb jederzeit möglich. Doch danach? Unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses dann noch möglich ist, erklärt Rechtsanwältin Dr. Carmen Hergenröder.

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Berufswechselkündigung durch Auszubildenden

Berufswechselkündigung durch Auszubildenden

Auszubildende können das Ausbildungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. Warum auch eine längere Kündigungsfrist rechtens sein kann, zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts.

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